Neues zum Energieausweis |
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Der Staat will seine Bürger mit drastischen Mitteln zu Energiesparern erziehen. Das bisherige Energieausweisvorlagegesetz musste - kaum, dass es überhaupt in Kraft getreten ist - novelliert werden.
Der Gesetzesentwurf des Justizministeriums für das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 sieht ua vor, dass bereits in Zeitungsinseraten, in denen ein Gebäude oder eine Wohnung, aber auch eine Geschäftsräumlichkeit zur Vermietung oder zum Verkauf angeboten wird, die Energieeffizienzklasse angegeben werden muß.
Weiters sieht der Gesetzesentwurf Strafbestimmungen für die Nichteinhaltung dieser Vorschrift vor, was offenbar das Bewußtsein der Bevölkerung in Bezug auf Energieeffizienz schärfen soll. Geldstrafen bis zu EUR 1.450,00 sind vorgesehen.
Genauso sanktioniert sollen Verstöße gegen die Verpflichtung zur Übergabe eines Energieausweises an einen Wohnungsmieter oder Wohnungskäufer werden.
Das neue Gesetz sieht darüber hinaus vor, dass ein Käufer oder Mieter sein Recht auf Übergabe eines derartigen Energieausweises gerichtlich geltend machen oder auf Kosten des Verkäufers oder Vermieters einen solchen Energieausweis einholen kann.
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