Europäische Mahnverordnung |
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Die VO (EG) Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen ist am 1.1.2009 unmittelbar anwendbar. Das EuBagatellverfahren ist neben dem EuMahnverfahren ein eigenständiges europäisches Verfahren, das zur Schaffung eines Titels führt, der ohne gesondertes Verfahren in jedem Mitgliedsstaat vollstreckbar ist. Während das europäische Mahnverfahren (seit 12.12.2008 gültig) der Betreibung unstrittiger Forderung dient, sieht diese VO ein streitiges und den gesamten erstinstanzlichen Bereich regelndes Verfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen bis zum einem Streitwert von EUR 2.000,00 vor. Die VO bedurfte keiner Umsetzung, weil sie unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gilt. Die Verordnung ist in Zivil- und Handelssachen anzuwenden, ohne dass es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt. Die EuBagatellVO kommt nur in einer grenzüberschreitenden Rechtssache zur Anwendung (Das EU-Bagatellverfahren nach der ZVN 2009 von Robert Fucik in ÖJZ 2009/50).
Tipp: Webseite der Kommission:
http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/sc_information_de.htm
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