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Die 10 FIS-Regeln

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Die 10 FIS-Regeln

  
Da es für den Verkehr auf Schipisten keine gesetzlichen Regelungen gibt, haben sich in der Praxis Verhaltensregeln entwickelt, die nach der Rechtsprechung des OGH zwar nicht Gewohnheitsrecht oder Rechtsnormen sind, jedoch einzuhaltende Sorgfaltsgrundsätze darstellen. Die Erläuterungen zu den FIS-Regeln führen hiezu aus, dass die FIS-Regeln als Maßstab für sportgerechtes Verhalten des sorgfältigen und verantwortungsbewussten Schifahrers und Snowboarders zu sehen sind, um Unfälle auf Schi- und Snowboardabfahrten zu vermeiden. Wer durch Verstoß gegen die 10 FIS-Regeln einen Ski- oder Snowboardunfall verursacht, kann für die Folgen zivil- und strafrechtlich verantwortlich gemacht werden.
 
Die Verhaltensregeln für Schifahrer und Snowboarder, Fassung 2002, lauten wie folgt:
 
1.      Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer
         und Snowboarder
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet und schädigt.
 
2.      Beherrschung und Geschwindigkeit
         und der Fahrweise
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
 
3.      Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
 
4.      Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
 
5.      Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich noch oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
 
6.      Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
 
7.      Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
 
8.      Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
 
9.      Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
 
10.    Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
 
(Quelle: www.fis-ski.com/de)
 

 

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