Auch hier: Die Rettungsgasse .... |
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Seit 1.1.2012 ist auf Autobahnen und Schnellstraßen bei Staubildung eine sogenannte Rettungsgasse zu bilden. Das bedeutet, dass die Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur so weit wie möglich nach links, die auf der rechten Spur so weit wie möglich nach rechts, also auch auf den Pannenstreifen, fahren müssen, um für Einsatzfahrzeuge einen freien Fahrstreifen (die Rettungsgasse) zu bilden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: die Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur fahren nach links, alle anderen nach rechts.
Übrigens:
Zuwiderhandlungen bzw. Behinderung von Einsatzfahrzeugen und widerrechtliches Befahren der Rettungsgasse kann mit Strafe bis zu EUR 2.180,00 geahndet werden !
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